ASIEN/INDIEN - Zwölf Angeklagte werden wegen antichristlicher Gewalt in Orissa verurteilt: „Es bleibt noch viel zu tun“

Donnerstag, 29 November 2012

Bhubaneswar (Fidesdienst) – Ein erstinstanzliches Gericht in Orissa verurteilte zwölf Angeklagte im Zusammenhang mit der Gewalt gegen die christliche Glaubensgemeinschaft in Kadhamal (Orissa) im Jahr 2008 zu jeweils sechs Jahren Haft. „Dies ist ein erster Schritt hin zur Gerechtigkeit. Die Menschen leiden immer noch - das kann man nicht leugnen - doch dieses Urteil ist ein Zeichen der Legalität und der Bekämpfung der Straffreiheit“, so Erzbischof John Barwa (svd) von Cuttack-Bhubaneswar zum Fidesdienst. „Viele bleibt noch zu tun, damit es Gerechtigkeit auf ganzer Ebene gibt. Die Opfer erwarten eine angemessene Entschädigung. Auf der anderen Seite kann ich bestätigen, dass die Christen in Kandhamal, die ich in den vergangenen Tagen besucht habe, ihren Peinigern vergeben haben. Trotz aller Schwierigkeiten und der heute weit verbreiteten Armut leben diese Menschen ihren Glauben voller Freude“, so der Erzbischof weiter.
Wie aus Informationen hervorgeht, die dem Fidesdienst vorliegen erließ der Richter auch eine Geldstrafe im Umfang von 5.000 Rupies für Verbrechen wie Brandstiftung und Plünderungen in Jarkinaju in der Nähe von Raikia. Das Gereicht ordnete an, dass bei ausbleibender Zahlung ein weiteres Jahr Haft vorgesehen ist. Weitere zehn Angeklagte wurden mangels Beweise freigesprochen. Einheimische Beobachter weisen darauf hin, dass in den meisten Fällen der Gewalt im Zusammenhang mit den Massakern des Jahres 2008 die Täter nie gefasst wurden, oder in anderen Fällen freigesprochen wurden, auch wenn es sich um Mord handelte. Menschenrechtsaktivisten prangern deshalb weiterhin Mängel der der Justiz an. John Dayal von der Kommission für Minderheiten betont gegenüber dem Fidesdienst, dass „Trotz dieser Urteile, Prozesse bei den Gerichten in Orissa nicht unbedingt zuversichtlich stimmen: viele Mörder befinden sich noch auf freiem Fuß und ein Mitglied des Parlaments wurde zwar verurteilt, aber nicht inhaftiert, weil die Richter der Ansicht sind, dass eine Inhaftierung einer so wichtigen Persönlichkeit nicht angemessen ist.“
In einer Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt bezeichnet die Nichtregierungsorganisation „Christian Solidarity Worldwide“ das Urteil als „Forschritt“, fordert die Verwaltung in Orissa jedoch auf, „weiter gegen Straffreiheit vorzugehen, damit der Rechtsstaat gewährleistet ist, was grundlegende Voraussetzung für den Frieden ist“.
Die Gewalt gegen Christen brach in Kandhamal im August 2008 aus, nachdem der hinduistische Religionsführer Swami Lakshmananda Sarawati von Maoisten ermordet worden war. Hinduistische Extremisten eröffneten die Jagd auf Christen, die zu Unrecht des Mordes beschuldigt wurden. Es handelte sich um die größte Welle antichristlicher Gewalt in der Geschichte Indiens seit der Unabhängigkeit: insgesamt starben 90 Menschen und 56.000 wurden aus ihren Heimatdörfern vertrieben. (PA) (Fidesdienst, 29/11/2012)


Teilen: