ASIEN - Katholischer Menschenrechtsaktivist: „In weiten Teilen Südasiens kommt es zu Christenverfolgung“

Dienstag, 16 Oktober 2012

Rom (Fidesdienst) – „In weiten Teilen Südasiens kommt es zu Christenverfolgung durch gewaltbereite muslimische, hinduistische und buddhistische Extremisten“, so der indische katholische Menschenrechtsaktivist und Mitarbeiter der bischöflichen „Justitia-et-Pax“-Kommission, John Dayal, zum Fidesdienst. Am Rande der Präsentation des „Berichts zur Religionsfreiheit“ des katholischen Hilfswerks „Kirche in Not“ in Rom beschriebt Dayal die Situation in Südasien im Gespräch mit dem Fidesdienst in finsteren Tönen: „Ich reise viele und befasse mich unter wissenschaftlichen Aspekten mit südasiatischen Ländern wie Indien, Pakistan, Afghanistan, Bangladesch, Nepal, Bhutan, Sri Lanka und den Maldiven. In all diesen Ländern stehen Christen unter Druck: es existiert keine vollständige Religionsfreiheit oder es gibt Diskriminierung und Verfolgung. In Indien und Nepal gibt es radikale hinduistische Gruppierungen und religiöse Intoleranz oder gar ethnisch-religiöse Säuberungen. In Bhutan ist der Buddhismus Staatsreligion und andere Glaubensgemeinschaften sind nicht erlaubt und in Sri Lanka gehen radikale Buddhisten gegen Christen vor“.
Nach Aussage von Dayal sollte die Präsenz hinduistischer Extremisten in Indien „auf internationaler Ebene nicht unterbewertet werden, auch weil Indien eine Atommacht ist“. „Gewalt, Verbreitung von Hass, Verbrechen gegen religiöse Minderheiten“, so Dayal weiter, „nehmen zu und betreffen oft christliche Gemeinden: in Staaten wie Orissa, Karnataka, Rajasthan, Gujarat, Madhya Pradesh, Chhattisgarh kommt es im Durchschnitt zu drei Verbrechen gegen Christen. Nach offiziellen Angaben wurden in den ersten zehn Jahren des 21. Jahrhunderts insgesamt über 6.000 Fälle antichristlicher Gewalt registriert.“
Die „All India Catholic Union“ und der „All India Christian Council“, deren Mitglied Dayal ist, fordern deshalb von den Regierungen der verschiedenen indischen Staaten und der indischen Zentralregierung Maßnahmen „zum Schutz der von der Verfassung garantierten Rechte auf Religionsfreiheit und zur Bekämpfung von Diskriminierung von Kasten und Religionsgemeinschaften“. Dabei sollen vor allem „strukturelle Formen der Verfolgung“ bekämpft werden, d.h. Gesetze, die einen Religionswechsel verbieten. (PA) (Fidesdienst, 16/10/2012)


Teilen: