ASIEN/PAKISTAN - Christlicher Junge der Blasphemie angeklagt: er soll eine islamfeindliche Kurzmitteilung verschickt haben

Freitag, 12 Oktober 2012

Karachi (Fidesdienst) – Proteste, Drohungen und den Versuch der „Selbstjustiz“ musste ein christlicher Jugendlicher über sich ergehen lassen, der einigen seiner Altersgenossen eine islamfeindliche Kurzmitteilung (sms) geschickt haben soll: dies geschah im wohlhabenden Stadtviertel Gulshan-i-Iqbal in Karachi im Süden Pakistans. Wie die einheimischen Nichtregierungsorganisation „World Vision in Progress“ berichtet, wurde die Wohnung der Familie des Jungen geplündert und in Brand gesteckt. Der 15jährige Ryan Brian Patus und seine Familie wurden unterdessen von der Nichtregierungsorganisation in Sicherheit gebracht. Wie die Polizei berichtet, soll gegen den Jungen Anklage erstattet worden sein, nachdem dieser eine islamfeindliche Kurzmitteilung an die Einwohner des Stadtviertels verschickt hatte. Ryan betont, er habe die Kurzmitteilung selbst empfangen und an seine Freunde weitergeleitet, ohne deren Inhalt genau zu prüfen. Die Anzeige wurde von zwei Zeugen und dem Imam Qari Ghulam Qadir von der Jamia-Moschee eingereicht, die sich auf den Blasphemieparagraphen des pakistanischen Strafgesetzbuchs bezogen (Art. 295c).
Der anglikanische Bischof von Karachi Ijaz Inayat von der „Church of Pakistan“ erklärt, er sei „erschüttert im Hinblick auf diesen Vorfall und äußerst besorgt um die Sicherheit der Familie“. In einer Verlautbarung der „Human Rights Commission of Pakistan“, die dem Fidesdienst vorliegt, heißt es, dass im Jahr 2012 insgesamt 22 offizielle Anklagen wegen Blasphemie eingereicht wurden, die alle sehr umstritten waren, darunter der Fall Rimsha Masih, die fälschlicherweise von dem Imam Khalid Jadoon Christi angeklagt wurde. Wie die Anwälte des Imam nun mitteilten soll dieser jedoch unbelastet bleiben, nachdem zwei Zeugen, die zunächst bestätigten, dass der Imam die Koranseiten selbst verbrannte, um dann das Mädchen zu beschuldigen, ihre Aussage zurückgenommen haben sollen. Die Anwälte von Rimsha Masih, die gegen Kaution freigelassen wurde, bekräftigen jedoch, dass die Aussagen bereits vom Richter entsprechen Art. 164 des Strafrechts zu Protokoll genommen wurden und deshalb nicht zurückgezogen werden können. Die nächste Verhandlung im Fall Rimsha findet am 17. Oktober statt. (PA) (Fidesdienst, 12/10/2012)


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