ASIEN/INDIEN - Historisches Urteil für christliche Glaubensgemeinschaft: „Anti-Bekehrungs-Gesetz ist verfassungswidrig“

Freitag, 31 August 2012

New Delhi (Fidesdienst) – Das im nordindischen Staat Hhimachal Pradesh verabschiedete Anti-Bekehrungsgesetz ist zum Teil „verfassungswidrig“. Personen „haben nicht nur das Recht auf Gewissensfreiheit, das Recht auf ein Glaubensbekenntnis und das Recht auf Religionswechsel, sondern auch das Recht, die eigenen Überzeugungen zu verschweigen“, heißt es in einem historischen Gesetz des Verfassungsgerichts des Staates Himachal Pradesh, das die Richter Deepak Gupta und Rjiv Sharma aussprachen. Ein entsprechender Berufungsantrag war 2011 von mehreren christlichen Organisationen eingereicht worden, die damit gegen das 2006 verabschiedete und 2007 in Kraft getretene „Religionsgesetz“ vorgehen wollten (vgl. Fidesdienst vom 25/02/2012).
Der Gerichtshof erklärte, dass „der Paragraph 4 und die Artikel 2 und 5 des Gesetzes gegen die Bestimmungen der Verfassung verstoßen“. Diese Bestimmungen legen fest, dass der Übertritt von einer Religion zu einer anderen illegal ist und erst nach einem langwierigen Verfahren und der Genehmigung durch einen Richter stattfinden darf. Andernfalls sind Strafen und Sanktionen vorgesehen.
In einer Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt, begrüßt der „Rat der Indischen Christen“ das Urteil. Der Rat dankt den Anwälten verschiedener Religionen, die sich aufgrund der Überzeugung, dass das Gesetz gegen grundlegende Rechte der Gläubigen verstößt, für das Berufungsverfahren eingesetzt haben. „Jeder Religionswechsel, der aus freiem Willen geschieht, ist legal und sollte von der indische Regierung und den Regierungen der einzelnen Staaten garantiert werden, damit alle Gläubigen dieses Recht ausüben können“, heißt es in der Verlautbarung-
Der Sprecher der Indischen Bischofskonferenz, P. Dominic D’Abrio, betont gegenüber dem Fidesdienst: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und Christen werden in großem Maß davon profitieren. Das Urteil wird ein Exempel statuieren und einen Dominoeffekt auslösen, denn es wird auch andere dazu ermutigen, Berufung gegen Anti-Bekehrungs-Gesetze dieser Art einzulegen, die es in anderen indischen Staaten gibt“.
Als erster indischer Staat verabschiedete Orissa 1967 ein Anti-Bekehrungs-Gesetz. Es folgten Madhya Pardesh 1968 und Arunachal Pradesh 1978. Die Regierung unter Leitung der Bharatiya Party“ (BJP) führte ein solches Gesetz 2003 in Gujarat und 2006 in Chhattisgarh ein. Im Jahr danach trat ein Anti-Bekehrungs-Gesetz auch in Himachal Pradesh in Kraft. Nach Ansicht der Christen werden solche Gesetze, die das grundlegende Recht auf Religionsfreiheit einschränken, von radikalen hinduistischen Gruppen instrumentalisiert, wenn diese Christen wegen „Proselytenmacherei und Zwangsbekehrung“ anklagen. Sie werden auch dazu benutzt gegen Minderheiten vorzugehen und das soziale Gewebe in der indischen Gesellschaft durch Hasskampagnen zu untergraben. (PA) (Fidesdienst, 31/08/2012)


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