AFRIKA/SOMALIA - Bischof von Dschibuti: „Entscheidender Moment für den Wiederaufbau des Staates“

Dienstag, 21 August 2012

Mogadischu (Fidesdienst) – „Rückblickend auf die vergangenen 21 Jahre (seit dem Sturz von Siad Barre, Anm. d. Red.) scheint mir der jetzige Zeitpunkt besonders geeignet für die Wiedergeburt des somalischen Staates. Mit Sicherheit ist es ein entscheidender Moment in der Geschichte des Landes“, so der Apostolische Administrator von Mogadischu, Bischof Giorgio Bertin von Dschibuti zum Fidesdienst. Am gestrigen 20. August tagte das neue somalische Parlament erstmals auf dem Flughafen von Mogadischu. Die früheren parlamentarischen Versammlungen hatten aus Sicherheitsgründen im Ausland getagt (2000 in Dschibuti und 2004 in Kenia).
Das neue Parlament, das die Übergangsinstitutionen ablösen wird besteht aus 275 Abgeordneten, die von 135 Stammeshäuptlingen benannt wurden und deren Ernennung von einer Kommission bestätigt wurde. Darunter auch Vertreter der somalischen Diaspora aus Europa und den Vereinigten Staaten.
Die Tatsache, dass das Parlament sich erstmals in Somalia versammelt, zeigt, dass eine (wenn auch relative) Verbesserung der Sicherheitsbedingungen in dem afrikanischen Land stattgefunden hat. „Im Gespräch mit unseren somalischen Partnerorganisationen ist neue Hoffnung und eine eher positive Vision im Hinblick auf die Lage des Landes zu erkennen“, so die Verantwortliche von Caritas Somalis, Maria Grazia Krawczyk, zum Fidesdienst.
Bischof Bertin rät jedoch zu vorsichtigem Optimismus: „Wir wollen hoffen, dass man auf dem eingeschlagenen Weg ohne große Hindernisse vorankommt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die somalischen Politiker ihren Pflichten nachkommen und die internationale Staatengemeinschaft die eigenen Aufgaben nicht als beendet betrachtet, denn die Somalier brauchen auch in dieser Phase, die meiner Meinung nach ausschlaggebend sein könnte, noch Begleitung“.
Das Parlament wurde auf der Grundlage der neuen provisorischen Verfassung gebildet, die am vergangenen 1. August von 825 Mitgliedern der verfassungsgebenden Versammlung verabschiedet wurde. Die Verfassung unterstreicht die Souveränität und die Einheit des Landes einschließlich der unabhängigen Region Somaliland und der „autonomen“ Region Puntland. Es wird die Gültigkeit der Schariah festgelegt, wobei Gesetze verboten sind, die dieser widersprechen,
Der Text ist in insgesamt 15 Kapitel unterteilt, von denen das zweite Kapitel sich ausschließlich mit den Menschenrechten befasst und den gesetzlichen Schutz der grundlegenden Freiheiten auch gegen das Eingreifen des Staates vorsieht. Besondere Aufmerksamkeit wird auch den Verboten des Einsatzes von Soldaten im Alter unter 18 Jahren bei bewaffneten Konflikten und der weiblichen Genitalverstümmelung gewidmet. (LM) (Fidesdienst, 21/08/2012)


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