ASIEN/NEPAL - Keine Vereinbarung zur Verfassung erzielt: droht erneut Instabilität?

Donnerstag, 3 Mai 2012

Kathmandu (Fidesdienst) – Die verfassungsgebende Versammlung in Nepal hat nunmehr vier Jahre nach Beginn der Arbeiten noch keine Vereinbarung über eine neue Verfassung erzielen können, während die dafür vorgesehene Frist am kommenden 27. Mai abläuft. Aufgrund eines Beschlusses des Obersten Gerichts in Nepal ist eine weitere Fristverlängerung nicht möglich. Viele Fragen konnten noch nicht abschließend geklärt werden: die Regierungsform, die Struktur eines föderativen Staates, die Zahl der Verwaltungsdistrikte und vieles mehr. Während man weiterhin Einzelinteressen verfolgt, gelingt es den politischen Parteien nach Aussage von Beobachtern nicht, eine Einigung zum Wohl des Landes herbeizuführen. Vertreter der Bürger und der verschiedenen Religionsgemeinschaften sind besorgt im Hinblick auf die Gefahr einer neuen Instabilität, sollte es in den kommenden Wochen keine Einigung geben. Auf dem Spiel steht der Übergang Nepals vom hinduistischen Reich zu einer säkularen Demokratie.
Die Stimmung in der Öffentlichkeit ist eher skeptisch, obschon einige Beobachter die Verabschiedung eines rudimentären Verfassungsentwurfs innerhalb der vorgesehenen Fristen noch für möglich halten: zu diesem Zweck kündigte nun der amtierende Premierminister, Baburam Bhattairai von der Kommunistischen Partei Nepal, die Bildung einer neuen Regierung auf der Grundlage einer umfassenden Koalition an, der auch die beiden größten Oppositionsparteien, die „Nepalesische Kongresspartei“ und die „Kommunistisch marxistisch leninistische Partei Nepals“ angehören.
Die Nichtregierungsorganisation „Christian Solidarity Worldwide“ fordert unterdessen in einer Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt, von der Internationalen Staatengemeinschaft Druckausübung auf die verfassungsgebende Versammlung und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass vor allem der Schutz der grundlegenden Menschenrechte der nepalesischen Bürger, vor allem das Recht auf Religionsfreiheit, und der „Erhalt einer Kultur des religiösen Pluralismus“ (PA) (Fidesdienst, 03/05/2012)


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