ASIEN/TÜRKEI - Kirche bittet das Parlament um juridische Anerkennung, Rückgabe christlichen Eigentums und Schadenersatz

Freitag, 20 April 2012

Istanbul (Fidesdienst) – Bei einer Anhörung vor dem türkischen Parlament (vgl. Fidesdienst vom 17. April 2012) forderte die katholische Kirche am 16. April 2012 ausdrücklich die eigene juridische Anerkennung, die Rückgabe des beschlagnahmten Eigentums und Schadenersatz für über 200 Immobilien, die auf einer Liste aus dem Jahr 1913 als Besitz der kathlischen Kirche aufgeführt sind. Vertreter der Kirche, darunter auch der Vorsitzende der Türkischen Bischofskonferenz, Erzbischof Ruggero Francheshini, der von einem „positiven Klima“ berichtet, bekräftigten damit den Wunsch nach einer offiziellen Anerkennung der katholischen Kirche in der Verfassung, mit deren Formulierung sich derzeit eine parlamentarische Kommission befasst.
Im vergangenen Jahr hatte der türkische Premierminister Tayip Erdogan bereits die Rückgabe von Immobilien an „nichtmuslimische religiöse Stiftungen“ angekündigt, die nach 1936 beschlagnahmt wurden. Unter „nichtmuslimischen Stiftungen“ sind dabei solche zu verstehen, die auf der Grundlage verschiedener internationaler Abkommen, die die Türkei nach 1923 unterzeichnete, als solche anerkannt sind. Davon ist die katholische Kirche ausgeschlossen, da sie als „ausländisch“ gilt. Doch diese bezieht sich nun bei der Forderung nach Rückgabe ihres Eigentums auf ältere Vereinbarungen, die auf das Jahr 1913 zurückgehen: und zwar das Abkommen zwischen dem Großvisier Said Halim Pasa und dem Außenminister des Osmanischen Reichs und dem französischen Botschafter Maurice Bompard, der damals die katholische Kirche in der Türkei vertrat. In den Vereinbarungen werden über 200 Immobilien erwähnt, die als Besitz der katholischen Kirche zu betrachten sind. (PA) (Fidesdienst, 20/04/2012)


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