Grundsätze der Ausländerpolitik

Samstag, 2 Oktober 2004

Grundelement der Politik der Bundesrepublik gegenüber den Ausländern ist die Eingliederung derer die auf dauerhafter Basis legal in Deutschland leben.
Ziel ist, die Ausländer in das Wirtschafts-, Sozial- und Rechtssystem zu integrieren und ihnen die Teilnahme auf allen Ebenen der deutschen Gesellschaft zu versichern.
In diesem Zusammenhang legt das Regierungsprogramm SPD/Grüne im Kapitel IX 7 (20.Oktober 1998) fest, dass „wir setzen unsere Hoffnungen auf die Eingliederung der Immigranten die mit einer dauerhaften Genehmigung hier leben und unsere konstitutionellen Werte anerkennen.
Ein lebenswichtiges Element der Integrationspolitik der Bundesregierung ist die Reform des Staatsbürgerschaftsgesetztes, wie im Koalitionsprogramm festgelegt: „ Der Hauptpunkt unserer Integrationspolitik wird sein, ein modernes Staatsbürgerschaftsgesetz zu schaffen.“ Es wird zwei besondere Verbesserungen geben:
- Kinder die in Deutschland von ausländischen Eltern geboren werden, können die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, wenn mindestens ein Elternteil hier geboren ist oder vor seinem 14.Lebensjahr nach Deutschland eingereist ist und eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt.
- Bei wirtschaftlicher Unabhängigkeit und einer nicht kriminellen Vergangenheit haben Anrecht auf deutsche Staatsbürgerschaft:
-Ausländer mit 8 Jahren legalem Aufenthalt in Deutschland.
- Minderjährige Ausländer die mindestens einen Verwandten mit unbeschränkter Aufenthaltsgenehmigung haben und die mit diesem Verwandten als Mitglied seiner Familie seit 5 Jahren in Deutschland gelebt haben.
- Ausländer, mit deutschem Ehepartner nach 3 Jahren legalem Aufenthalt in Deutschland und wenn die Ehe seit mindestens zwei Jahren existiert.


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