EUROPA/SPANIEN - Kirche und Familienverbände bedauern die Billigung eines Reformentwurfs zum Scheidungsgesetz

Dienstag, 21 September 2004

Madrid (Fidesdienst) - Ein vom spanischen Ministerrat gebilligter Reformentwurf zum Scheidungsgesetz sieht die Abschaffung des obligatorischen Trennungsjahres vor der Scheidung und der Pflicht zur Begründung der Auflösung einer Ehe vor.
Die spanische Bischofskonferenz veröffentlichte in diesem Zusammenhang ein Papier mit dem Titel „Zur Billigung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Scheidungsrechts“, in dem sie das eigene Bedauern über die Billigung dieses Entwurfs zum Ausdruck bringt. Dies stelle eine zusätzliche Gefahr für die Stabilität der Ehe dar. „Das neue Gesetz“, heißt es in der Verlautbarung, „geht nicht von einem positiven anthropologischen Konzept der Ehe als grundlegende gesellschaftliche Institution aus, sondern von einer individualistischen Ideologie, die die Ehe auf einen einfachen Vertrag zwischen Einzelpersonen reduziert“. Diese hänge deshalb von der Willkür der Einzelnen und von deren Willen ab, der sich im Laufe der Zeit ändern und zu einem Bruch führen könne. In einer solchen Optik sei ein lebenslanges Versprechen praktisch unmöglich, wenn die Mentalität die Scheidung als Recht betrachte oder sogar als eine Voraussetzung der Eheschließung. „Dies führt zu einer strukturellen Instabilität des Ehelebens, die die Ehepartner unfähig macht, Krisen und Schwierigkeiten zu überwinden, auf die sie unweigerlich stoßen werden“, so die Bischöfe. Das neue Gesetz werde deshalb nicht zu einer Senkung der steigenden Scheidungsrate führen, sondern „sehr wahrscheinlich zu mehr Scheidungen und größerem Leid“, so die Bischöfe.
Eduardo Hertfelder, Leiter des Institutes für Familienpolitik (IPF), erklärte in einem Gespräch mit der Agentur Veritas in diesem Zusammenhang, dass „die Regierung einen zweifachen politischen Fehler begangen hat“. „An erster Stelle durch die Billigung eines Gesetzentwurfs, der die Versöhnung von jährlich über 15.000 Paaren (20-25% der Paare versöhnen sich während des Trennungsjahres und 30-35% der Trennungen endet nicht mit einer Scheidung; außerdem lassen sich rund 10% der getrennten Paare nicht scheiden) verhindern. Außerdem wird durch die Abschaffung des Trennungsjahres eine Zunahme bei den Scheidungszahlen in Spanien auftreten, was zu einer weiteren Zerrüttung der Familien führen wird. Zudem wurde dieser Gesetzentwurf hinter dem Rücken der spanischen Familien formuliert“, so Hertfelder.
Das Spanische Familienforum (FEF) beklagte hingegen, dass der Gesetzentwurf „eine völlige Ablehnung der Ehe vorsehe, da es das Eheversprechen behandelt, als ob es sich dabei um etwas völlig wertloses handeln würde“. „Damit widerspricht es der Ernsthaftigkeit, mit der die Paare die Ehe eingehen und der objektiv wichtigen Rolle der Ehe in der Gesellschaft.“
Nach Aussage des Sprechers des FEF, Benigno Bersaglio, „hat ein Vertrag, der von einer Seite nach dreimonatiger Ehe ohne einen weiteren Grund außer dem ausdrücklichen Willen, der Verpflichtung nicht mehr nachzukommen, aufgelöst werden kann, nichts mit etwas so Ernsthaftem wie einer Ehe zu tun, sondern er kann nicht einmal mehr als Vertrag betrachtet werden.“ Die Abschaffung des Trennungsjahres und der Begründung tragen seiner Ansicht nach dazu bei, dass „dass die Ehe zu dem am gesetzlich am wenigsten geschützten Vertrag wird“.
„Diese Scheidung, die der vom Islam vorgesehenen einseitigen Verstoßung ähnlich wird, bedeutet, dass das Recht die Ehe nicht schützt und sie der einfachen Laune eines der beiden Ehepartner aussetzt. Damit wird die Ehe eine ‚Gesellschaft mit sehr beschränkter Haftung’“, so Rafael Navarro Valls, Dozent für Rechtswissenschaft an der Universität Madrid und Generalsekretär der Königlichen Akademie für Jurisprudenz und Rechtssprechung. (RZ) (Fidesdienst, 21/09/2004 - 46 Zeilen, 530 Worte)


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