AMERIKA/GUATMALA - “Die Menschenrechte müssen Rückgrat der Sozialpastoral sein, damit es Gerechtigkeit und Gemeinwohl für unsere Völker gibt“: Schlusserklärung der Tagung der Menschenrechtsbeauftragten der lateinamerikanischen Bischöfe

Mittwoch, 28 Oktober 2009

Guatemala City (Fidesdienst) - Vom 19. bis 23. Oktober fand in Guatemala City ein Workshop zu Menschenrechtsfragen statt, den die Abteilung für Gerechtigkeit und Solidarität (DEJUSOL) der des Rates der Bischöfe Lateinamerikas und der Karibik (CELAM) veranstaltete und an dem Menschenrechtsbeauftragter aus Mittelamerika, Mexiko und Panama (CAMEXPA) und aus der Karibik teilnahmen. Wie es in der Schlusserklärung heißt, wollte man im Rahmen der Veranstaltung vor allem den „gegenwärtigen Stand in Fragen der Menschenwürde in den betreffenden Ländern erörtern und dabei auf Stärken, Schwächen, Mängel, Lücken, Möglichkeiten und Gefahren hinweisen“.
Die Delegierten betonen, dass „das Bewusstsein von der Notwendigkeit des Schutzes der Rechte und Würde des Menschen und der Verbreitung einer Kultur des Lebens gewachsen ist“. Deshalb beginne man die Pastoral der Menschenrechte „als Rückgrat der Sozialpastoral zu betrachten, wenn es darum geht die Hoffnung auf Gerechtigkeit und Gemeinwohl, auf die die Völker Anspruch erheben, aufrecht zu erhalten.“ Trotzdem gebe es auch eine „Verschlechterung bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belangen und bei Umweltfragen, die das materielle und geistige Leben unserer Menschen beeinträchtigt.“ Ins besondere nehme Gewalt und Unsicherheit zu, Zuwanderer, Kinder, Jugendliche, Frauen, Indios und Afroamerikaner seien wachsenden Gefahren ausgesetzt; es gebe zu wenig „öffentliche politische Maßnahmen“ und es Fehle an Möglichkeiten zur „Selbstbestimmung der Bürger“. Außerdem nähmen „Arbeitslosigkeit und prekäre Lebensbedingungen“ und dies gelte auch für die „Lebensmittelsicherheit“. Schließlich fehle es an „politischen Willen“, wenn es darum geht die Achtung der Menschenrechte zu garantieren und die Würde des Menschen zu schützen“.
Angesichts dieser Probleme benennen die Teilnehmer des Workshops eine Reihe von „Herausforderungen“, die man „sowohl in der Gemeinschaft als auch in der ganzen Gesellschaft angehen müsse.“ Im Einzelnen gehe es dabei darum „die Menschenrechte zum Rückgrat der seelsorgerischen Tätigkeit zu machen“, „Pläne zu entwerfen die eine Fortbildung im Bereich der Menschenrechte und der Menschwürde auf allen Bildungsebenen garantieren“, „auf alle Arten von Missbrauch hinzuweisen“, „sich eingehend mit der Realität, der Planung, der Einschätzung und der Beobachtung von Programmen und Projekten zu befassen“, „Pastoralprogramme zu entwickeln, die die Menschenrechtspastoral und das Engagement für Versöhnung und Frieden beinhalten“.
Außerdem heißt es in der Schlusserklärung zum Workshop, das man „Programme zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte verbreiten“ müsse und der „Dialog und das gemeinsame Handeln verschiedner Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind, begünstigt werden muss“. Zudem müsse man auch „Einfluss auf die Öffentlichkeit nehmen, besonders dort wo öffentliche Politik stattfindet“. Eine Reflexion zu diesem Thema, so die Workshopteilnehmer, dürfe auch den „Schutz des Lebens in allen seinen Phasen nicht ausschließen“. Dabei gehe es um einen vor allem um einen „Mentalitätswandel“. Abschließend bitten die Teilnehmer um die Fürsprache der Jungfrau Maria, „damit wir uns als Missionare dafür einsetzen, dass die befreiende Kraft des Evangeliums in allen Bereichen der Gesellschaft gegenwärtig wird“. (GT) (Fidesdienst, 28/10/2009)


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