DAS GESETZ DES JAHRES 1905 ÜBER DIE LAIZITÄT DES STAATES

Samstag, 19 Juni 2004

Das Gesetz des Jahres 1905, dessen 100. Jahrestag bald gefeiert wird, regelt die Laizität des Staates. Anfangs wurde es von der katholischen Kirche als antiklerikales Gesetz betrachtet, vom Papst zunächst abgelehnt und erst nach den Vereinbarungen Briand-Cerretti akzeptiert. Das Gesetz legt eine klare Trennung zwischen Kirche und Staat fest. Es wurde nicht auf das gesamte Staatsgebiet angewandt und ist heute noch nicht in allen Teilen der Republik in Kraft.

Neue Religionen haben Schwierigkeiten damit, sich in dieses Umfeld einzuordnen und einen Platz am Tisch der Republik zu finden. Die Vertreter der Laizität sollten deshalb de facto-Ungleichheiten ausräumen, unter denen neue Religionen leiden und die Prinzipien des Gesetzes des Jahres 1905 weiterentwickeln, die Grundlage des Staatsbügerrechts und der Nationalen Einheit sind, und dabei betonen, dass es sich um ein Gesetz der Freiheit und der Gleichheit handelt, dessen liberale Auslegung dem Willen des Gesetzgebers stets unter Achtung der Regeln und der Organisationen des jeweiligen Kultes geschieht.

Das Gesetz 1905 vertieft jedoch wenig den Aspekt der öffentlichen Laizität und behandelt ausschließlich die Beziehungen zwischen Kirche und Staat, wobei die Institutionen, die zuvor extrem vermischt waren, juridisch getrennt kulturelle Aspekte jedoch nicht berücksichtigt werden. Weitere nicht behandelte Aspekte sind: das Bürgerliche Recht, die Laizität öffentlichen Raums, die Nichtdiskriminierung. Außerdem bleibt auch die Laizität der Schule und des Religionsunterrichts unerwähnt, der für Kinder im Alter zwischen 6 und 13 Jahren an öffentlichen Schulen nur außerhalb der Unterrichtsstunden stattfinden kann.

1. Das Gesetz des Jahres 1905 hat den de facto-Status der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes existierenden Kulte anerkannt, weshalb der Katholizismus eine bevorzugte Position einnehmen konnte.
2. Das Gesetz hätte auf alle Teile der Republik (einschließlich der Kolonien (Art. 43) ausgedehnt werden sollen. Was passierte in Algerien? Ein Dekret des Jahres 1907 sah die Trennung vom katholischen, protestantischen und jüdischen Kult nicht jedoch vom muslimischen Kult vor. Die vom Gesetz vorgeschriebenen Prinzipien: Artikel 1 zur Freiheit; Artikel 2 zur Trennung der Gewalten
3. Die Frage der Feiertage: Tradition oder Religion? Dem heutigen Kalender liegen katholische Feiertage zugrunde? Ist es vorgesehen, dass anderen Religionen ein Feiertag gewährt wird?

Ein Großteil dieser ungelösten Probleme ist heute Gegenstand von polemischen Auseinandersetzungen und Spannungen. Wie zum Beispiel das „Tragen des Kopftuchs in Klassenzimmern“, das praktizierenden muslimischen Mädchen verboten wurde.

Im Anschluss an diese kurze Analyse sollte auch die Position der Französischen Bischofskonferenz zum Thema Laizität berücksichtigt werden, insbesondere, die insbesondere in der „Lettre au catholiques de France“ des Jahres 1995 im Abschnitt „Proposer la foi dans la societé actuelle“ S. 26-36 zum Ausdruck gebracht wurde. Bei den Arbeiten der Vollversammlung im November 2003, in deren Rahmen sich die Bischöfe auch mit der Frage der Zurschaustellung religiöser Symbole in den Schulen befassten, sprach der Historiker René Rémond in seinem Vortrag zum Thema „La Laicité, un concept qu n’a cessé d’evoluer“ (vgl. Documentation catholique, Nr. 2307, 1. Februar 2004, S. 123-128) über die Geschichte der Beziehungen zwischen Kirche und Staat ausgehend von dem Gesetz des Jahres 1905.


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