AMERIKA/DOMINIKANISCHE REPUBLIK - Regierung lehnt den Entwurf zur Änderung der standesamtlichen Gültigkeit der kirchlichen Eheschließung in der Verfassung ab

Freitag, 12 Juni 2009

Santo Domingo (Fidesdienst) – Die Versammlung der Revisoren hat am 10. Juni einen Vorschlag zur Verfassungsänderung abgelehnt, mit dem die standesamtliche Gültigkeit der kirchlichen Eheschließung in der Dominikanischen Republik modifiziert werden sollen. Auf diese Weise bleibt behält die katholische Kirche weiterhin das mit dem Konkordat 1954 zugesprochene Recht standesamtlich gültige Ehen zu schließen.
Außerdem legte die Versammlung fest, dass Ehen nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden können, womit gleichgeschlechtliche Eheschließungen, wie dies in anderen Ländern geschieht, nicht möglich sind.
Zudem wurden die Rechte und Pflichten eines Mannes und einer Frau festgelegt, die eine Ehe schließen, wobei auch das Erbrecht für Kinder und Ehefrauen definiert wurde. Der Artikel 44 mit seinen 11 Paragraphen wurde von einer Sonderkommission unter Leitung von Cristina Lizardo erarbeitet.
Unterdessen findet im Land auch eine Debatte zum Artikel 30 der Verfassung statt, der den bedingungslosen Schutz des Lebens, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod garantiert. Die Nationalversammlung der Dominikanischen Republik billigte am 21. April mit 167 Ja- und 32 Nein-Stimmen den Vorschlag, den Artikel 30 unverändert zu lassen.
Der Erzbischof von Santo Domingo, Kardinal Nicolas de Jesus Lopez Rodriguez, betonte beim Gottesdienst an Fronleichnam am Donnerstag, den 11. Juni, dass in solchen Momenten „das dominikanische Volk und christliche Gruppen, mit der katholischen Kirche allen voran, wachsam und aufmerksam die Prozesse der Verfassungsänderung bis zu deren Abschluss beobachten“, damit das Recht auf Leben geschützt wird. „Wir wollen nicht, dass unsere Gesetzgeber andere Regierungen, internationale Organismen und andere Organisationen nachahmen, die die Verbreitung von Abtreibungen in aller Welt unterstützen“, so der Kardinal weiter, der auch dran erinnerte, dass nach Umfragen „ein Großteil der dominikanischen Bevölkerung das Menschenleben liebt und respektiert und den Verfassungstext und den Schutz des Lebens unverändert beibehalten will“. „Wir glauben an das Leben und bekennen dies und wir sind bereits stets dafür einzutreten“, so der Kardinal abschließend. (RG) (Fidesdienst, 12/06/2009)


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