VATIKAN - Die wirtschaftliche und soziale Krise stellt die Grundrechte des Menschen in Frage

Donnerstag, 7 Mai 2009

Vatikanstadt (Fidesdienst) – „Die Grundlage der Menschenrechte war die Botschaft Christi, die die Kirche mit verschiedenen Auslegungen deutet, die in der christlichen Welt als die Vorstellung von der Person und von der Freiheit als wesentlicher Bestandteil des Menschen entstanden sind“, so der Kanzler der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaft, Mgr. Marcelo Sanchez Sorondo, bei der Präsentation der Beschlüsse der XVI. Vollversammlung der Akademie, die sich mit dem Thema „Katholische Soziallehre und Menschenrechte befasste“.
An der Pressekonferenz im Presseamt des Heiligen Stuhls nahmen auch die Präsidentin der Akademie Frau Professor Mary Ann Glendon, und Frau Professor Ombretta Fumagalli Carulli teil, die an der Universität Milano Kirchenrecht unterrichtet. Frau Glendon betonte, dass es in der Welt noch viele Probleme beim Schutz der Menschenrechte gebe und kündigte an, dass die Arbeiten sich im kommenden Jahr vor allem auf das Thema Wirtschaftskrise und deren soziale Auswirkungen konzentrieren werden.
Papst Benedikt XVI. empfing die Teilnehmer der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie für Sozialwissenschaften am 4. Mai in Audienz. Dabei erinnerte er sie an die Notwendigkeit der Förderung der Achtung der Menschenrechte beim Aufbau einer gerechteren Gesellschaft, auf den Spuren der christlichen Tradition, die seit jeher betont, dass die Grundrechte universal geschützt und anerkannt werden müssen, da sie dem Wesen des Menschen innewohnen, der nach dem Abbild Gottes geschaffen wurde (vgl. Fidesdienst vom 05. Mai 2009).
Im Verlauf der Pressekonferenz wurde darauf hingewiesen, dass die Ethik wieder den Vorrang gegenüber der Politik und die Politik den Vorrang gegenüber der Technik erlangen sollte. In diesem Kontext wurde vor allem auf zwei Probleme hingewiesen: das Problem Auslandsverschuldung der Entwicklungsländer, das seit nunmehr schon allzu langer Zeit auf eine bessere Lösung wartet; und die derzeitige Finanzkrise, die deren Folgen vor allem die schwächeren Sektoren der Gesellschaft trifft. Dabei wurde auch die Anrufung des Internationalen Gerichtshofs zu dieser Frage in Betracht gezogen, als ob es sich um eine noch nie da gewesene Form des Verstoßes gegen die Menschenrechte handelte. (MTP) (Fidesdienst, 07/05/2009 – 28 Zeilen, 328 Worte)


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