VATIKAN - Papst Benedikt XVI. empfängt die Teilnehmer der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie für Sozialwissenschaften in Audienz: „Die Menschenrechte sind in einem Mitwirken Gottes verankert, der jeden Menschen intelligent und frei geschaffen hat. Wenn man diese solide ethische und politische Basis ignoriert, bleiben die Menschenrechte angreifbar“

Dienstag, 5 Mai 2009

Vatikanstadt (Fidesdienst) – „Das Naturrecht ist eine von allen erkennbare Basis, auf deren Grundalge alle sich gegenseitig verstehen und lieben können. Die Menschenrechte sind also endgültig in einem Mitwirken Gottes verankert, der jeden Menschen intelligent und frei geschaffen hat. Wenn man diese solide ethische und politische Basis ignoriert, bleiben die Menschenrechte angreifbar, da ihnen die feste Grundlage fehlt. Das Handeln der Kirche bei der Förderung der Menschenrechte ist also von einem rationalen Denken begleitet, damit diese Rechte allen Menschen guten Willens dargelegt werden können, unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit“, so Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache an die Teilnehmer der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie für Sozialwissenschaften, die er am 4. Mai in Audienz empfing.
Der Papst erinnerte daran, dass die Akademie anlässlich der Vollversammlung „zur zentralen Frage der Menschenwürde und der Menschenrechte zurückkehren wollte“ und betonte: „Die Kirche bekräftigt seit jeher, dass die Menschenrechte, unabhängig von ihren verschiedenen Formulierungen und unterschiedlichen Wichtigkeitsgraden, die diese in den verschiedenen kulturellen Umfeldern annehmen können, universal anerkannt werden müssen, da sie dem Wesen des Menschen selbst innewohnen, der nach dem Abbild Gottes geschaffen wurde. Wenn alle Menschen nach dem Abbild Gottes geschaffen sind, dann teilen sie auch dasselbe Wesen, das sie untereinander vereint und universalen Respekt erfordert.“
Indem er in großen Zügen auf die jüngsten Etappen der Menschheitsgeschichte zurückblickte, die von einem wachsenden Bewusstsein von den Menschenrechten als solche und von deren Universalität gekennzeichnet sind, wies Papst Benedikt XVI. darauf hin, dass „die Menschenrechte Bezugspunkt eines universalen Ethos geworden sind, das, zumindest, was das Streben danach anbelangt, von den meisten Menschen geteilt wird. Diese Rechte wurden von fast allen Staaten der Welt ratifiziert. Das Zweite Vatikanische Konzil und dessen Erklärung Dignitatis humanae und meine Vorgänger Paul VI. und Johannes Paul II. haben sich mit Nachdruck auf die Rechte der Gewissensfreiheit und der Religionsfreiheit bezogen, die im Mittelpunkt jener Rechte stehen müssen, die sich aus dem menschlichen Wesen selbst ergeben.“
Obschon sie im engen Sinn nicht zu den „Glaubenswahrheiten“ gehörten, erhielten die Menschenrechte jedoch „eine weitere Bestätigung durch den Glauben“, so der Papst, der fortfuhr: „man kann nicht leugnen, dass indem sie in der physischen Welt als geistliche Wesen agieren, Männer und Frauen die eindringlich Präsenz eines Logos spüren, was ihnen erlaubt, nicht nur zwischen Wahr und Falsch, sondern auch zwischen Gut und Schlecht, Besser und Schlechter, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit zu unterscheiden. Diese Erkenntnisfähigkeit, dieses radikale Eingreifen, macht jeden Menschen fähig, das ‚Naturrecht’ zu erkennen“.
Der Papst erinnerte auch daran, dass er in seinen beiden Enzykliken drauf hinweist, dass „die menschliche Vernunft fortwährend der Läuterung durch den Glauben bedarf, auf der einen Seite, weil sie stets Gefahr läuft ethisch blind zu werden aufgrund ungeordneter Leidenschaften und Sünde und auf der anderen, weil sie, da jede Generation und jedes Individuum sich der Menschenrechte neu aneignen muss, und die menschliche Freiheit, die auf freien Entscheidungen basiert, stets zerbrechlich ist, der Mensch die bedingungslose Hoffung und Liebe braucht, die er allein in Gott findet und die zu einem Mitwirken an der Gerechtigkeit und an der Großzügigkeit Gottes gegenüber den anderen führt.“ Diese Perspektive lenke die Aufmerksamkeit auf einige der schlimmsten sozialen Probleme der vergangenen Jahrzehnte und auf das wachsende Bewusstsein „von einem offensichtlichen Kontrast zwischen der gleichen Anerkennung der Rechte und dem ungleichen Zugang zu den Mitteln, um diese zu erwirken“. Abschließend bezeichnete Papst Benedikt XVI. es als eine „beschämende Tragödie“, dass ein Fünftel der Menschen noch Hunger leidet und forderte alle internationalen Verantwortlichen auf, zusammenzuarbeiten und „das Naturrecht zu respektieren und die Solidarität und die Subsidiarität in den ärmsten Regionen der Welt und deren Völkern zu fördern, als wirksamste Strategie zur Beseitigung der sozialen Ungleichheit zwischen den Ländern und Gesellschaften und zur Förderung der globalen Sicherheit“. (SL) (Fidesdienst, 05/05/2009 – 58 Zeilen, 653 Worte)


Teilen: