VATIKAN - DIE WORTE DER GLAUBENSLEHRE von Don Nicola Bux und Don Salvatore Vitiello - Die Autorität der Bischofskonferenzen kommt einzig und allein vom Apostolischen Stuhl

Donnerstag, 30 April 2009

Vatikanstadt (Fidesdienst) – Der Obrigkeit alles sagen, was wir denken und alles tun, was die Obrigkeit will. Das ist das Geheimnis der katholischen Einheit der Bischöfe mit dem Papst, von der keine Form, in der sich die Kollegialität ausdrückt, abweichen kann. Besonders die der Bischofskonferenz nicht: das Wort kommt vom Verb „conferre“, das soviel heißt wie „zusammen tragen“. Es setzt also einen Organismus voraus, der aus einem Haupt und Gliedern besteht, von denen jeder seinen Teil tut, im vollen Bewusstsein der verschiedenen Verantwortung eines jeden: die persönliche Verantwortung der Bischöfe ist besonders und kann auch mit der persönlichen Verantwortung des Papstes nicht verglichen werden, die universal ist.
Niemand wundert sich, dass ein Arm seine eigene Bewegung hat und gleichzeitig mit dem Rest des Leibes verbunden ist: warum sollte man sich also wundern, wenn ein Bischof seine legitime Autorität ausübt und gleichzeitig in Verbindung mit der des Papstes ist? Wenn man das verstehen würde, würde man sich nicht wundern, dass auch der Primat des Bischofs von Rom die persönliche Ausübung der Autorität verlangt.
Einige aber würden hingegen wollen, dass der Papst nichts tue, ohne vorher diesen oder jenen Organismus versammelt zu haben. Aber auch er ist ein Bischof mit ordentlicher Vollmacht, nur dass er unter den Gliedern des Leibes eine besondere Funktion als Haupt hat; er kann sich also nicht nur um sich selbst kümmern, sondern muss sich um den ganzen Leib kümmern, auf dass die Gemeinschaft organisch sei.
Die „communio“ in der Kirche ist nicht vage oder spirituell, sondern hierarchisch und katholisch.
Wenn das Konzil sagt, dass der Papst und die Bischöfe sichtbares Prinzip und Fundament der respektive universellen und partikularen Einheit sind, so will das heißen, dass die Bischofskonferenzen einzig und allein von dieser Zusammenarbeit leben und sich keinesfalls weder an die Stelle des Primates des Bischofs von Rom setzen können, noch an die der Autorität eines jeden anderen Bischofs, da nur diese göttlicher Einsetzung sind, d.h. von Jesus Christus gewollt.
Die überbischöflichen Institutionen, wie Patriarchate und Metropolien und die Bischofskonferenzen selbst sind positiven kirchlichen Rechtes und stehen somit nie über der ordentlichen bischöflichen Autorität; sehr nützlich in der Ausübung der kollegialen Dimension des bischöflichen Führungsamtes, wenn sie auch auf einige Funktionen begrenzt sind, die immer unterstützend sind hinsichtlich der bischöflichen Funktion in der Kirche, denn das bischöfliche Kollegium ist unteilbar (vgl. Johannes Paul II “Pastores gregis”, n. 63).
Auch das Motu proprio “Apostolos suos” erinnert daran, dass sie kein doktrinäre Qualität haben, sondern dazu dienen, den apostolischen Dienst in einer Region zu koordinieren.
Wenn also ein Bischof, ein Priester oder ein Theologe das Lehramt des Papstes nicht kontrastieren kann, so als wäre dieser ein privater Lehrer, weit weniger kann es eine Bischofskonferenz oder eines ihrer Mitglieder. Johannes Paul II erinnert in der Enzyklika Veritatis Splendor (6. August 1993): „Dissens steht im Widerspruch zur kirchlichen Gemeinschaft und zum richtigen Verständnis der hierarchischen Verfassung des Volkes Gottes. Im Widerstand gegen die Lehre der Hirten ist weder eine legitime Ausdrucksform der christlichen Freiheit noch der Vielfalt der Gaben des Geistes zu erkennen. In diesem Fall haben die Hirten die Pflicht, ihrem apostolischen Auftrag gemäß zu handeln und zu verlangen, daß das Recht der Gläubigen, die katholische Lehre rein und unverkürzt zu empfangen, immer geachtet wird“ (Nr. 113).
Wie das Motu proprio „Ad tuendam fidem” erklärt, mit dem er anordnete dem Kodex des Kirchenrechtes einige Paragraphen hinzuzufügen hinsichtlich der Pflicht, den vom Lehramt des Papst und der mit ihm verbundenen Bischöfe verkündeten Glaubenswahrheiten und moralischen Wahrheiten zu glauben, sie anzunehmen und zu befolgen, erklärend, dass es ein entscheidendes Element für die Glaubensgewissheit eines jeden Gläubigen sei – ein sichtbares Band; erneut in der Generalaudienz des 10. März 1993 über „Die doktrinäre Mission des Nachfolgers Petri” als auch in der Ansprache an die Kardinäle vom 21. Dezember 1999 über „Der göttliche Beistand im Lehramt des Nachfolgers Petri“. In absoluter Kontinuität mit dem Glauben der vergangenen Jahrhunderte und ohne eine „oppositionelle“ Möglichkeit der Lektüre zwischen einem Pontifikat und einem anderen.
Die Gläubigen nehmen Anstoß, wenn sie die Uneinigkeit der Bischofskonferenzen oder einiger ihrer Mitglieder mit dem Heiligen Stuhl bemerken – quasi ein neo-gallikanisches Phänomen – denn dem echten katholischen Glauben ist der Gehorsam gegenüber dem sichtbaren Obersten Hirten, dem Bischof Roms eigen. (Fidesdienst 30/4/2009; Zeilen 67, Worte 718)


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