ASIEN/SRI LANKA - Katholische und protestantische Bischöfe lehnen in einer gemeinsamen Erklärung ein Gesetz ab, das Bekehrungen verbieten soll: Verstoß gegen die Gewissensfreiheit

Mittwoch, 30 Juni 2004

Colombo (Fidesdienst) - „Wir lehnen die Maßnahme ab, die einen Gesetzesentwurf vorsieht. Der Bekehrungen verbietet oder einschränkt und fordern alle Menschen guten Willens auf, sich zu mobilisieren, damit die Religionsfreiheit und die Gewissensfreiheit erhalten bleibt“. Mit dieser Stellungnahme beziehen die Bischöfe der wichtigsten christlichen Konfessionen in einer am 29. Juni veröffentlichten Verlautbarung eindeutig Position. Die Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt ist vom Vorsitzenden der katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Vianney Fernando und weiteren 11 katholischen Bischöfe unterzeichnet, während im Namen des Nationalrats der Kirchen Rev. Kumara Illangasinge und weitere sieben Bischöfe unterzeichnet haben.
Das Augenmerk der Bischöfe konzentriert sich dabei vor allem auf ein Papier mit dem Titel „Verbot von Zwangsbekehrungen, das das offizielle Amtsblatt in Sri Lanka am 18. Mai veröffentlicht hat und das dem Parlament des Landes zur Debatte vorliegt und auf zwei weitere Entwürfe die Bekehrungen verhindern sollen und die derzeit von der Regierung in Colombo diskutiert werden.
Die Bischöfe erkennen dabei „die wachsende Sorge“ um Bekehrungen an, die „unter nicht ethischen Gesichtspunkten stattfinden“. Es sei verständlich, dass die neuen Gesetzesentwürfe vor einem solchen Hintergrund entstanden sind. „Wir lehnen jedes nichtethische Vorgehen und jeden Zwang ab“, so die Autoren, „Und wir laden als Religionsführer alle Religionen unseres Landes auf, sich gemeinsam mit dieser Frage zu befassen. … Wir sind stets bereit an jedem Prozess teilzunehmen, der religiöse Spannungen mindern und Praktiken identifizieren kann, die das religiöse Empfinden der Glaubensgemeinschaften verletzt. Deshalb wollen für uns für harmonisches Zusammenleben zwischen den Religionen engagieren“.
Nach einer eingehenden Analyse der Gesetzesentwürfe erklären die Bischöfe jedoch „dass die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit aller Bürger dadurch in ernsthafte Gefahr gebracht würde“, da die vorliegenden Maßnahmen „gegen grundlegende Rechte in der Verfassung verankerte Rechte des Volkes verletzen“.
„Aus diesem Grund machen wir uns große Sorge“ hinsichtlich der Beeinträchtigung einer persönlichen Entscheidungsfreiheit und hinsichtlich des pluralistischen Charakters des Staates „die beide wesendliche Stützpfeiler einer modernen demokratischen Gesellschaft sind“, so die Bischöfe.
In ihrer gemeinsamen Verlautbarung erläutern die Bischöfe auch ihre eigene Position zur Religionsfreiheit: „Alle vier Religionen unseres Landes haben bisher das Recht auf die eigene Verbreitung in der Welt ausgeübt (…) Wir verstehen nicht, weshalb ein grundlegendes Recht, das wir in anderen Ländern genießen, in unsrem Land verweigert werden sollte. Wir bekräftigen unser Engagement zu Schutz der individuellen Freiheit zum Bekennen eines religiösen Glaubens aus freier Entscheidung. Kein Hindernis darf die Ausübung dieser Freiheit beeinträchtigen, weder ein Gesetz noch andere Maßnahmen. Es ist eine Eigenschaft und eine grundlegende Pflicht aller Religionen den eigenen Glauben zu lehren und zu verkünden und indem sie dies tun, verbreiten sich die höchsten menschlichen Werte.“ (PA) (Fidesdienst, 30/6/2004 - 42 Zeilen, 445 Worte)


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