AFRIKA/SUDAN - Der Internationale Gerichtshof ordnet die Festnahme des Präsidenten des Sudan an

Donnerstag, 5 März 2009

Khartoum (Fidesdienst )- “Wir haben keine Nachrichten über Unfälle oder Gewalt gegen die ausländische Präsenz in Sudan, auch nicht gegen die Kirche; es gibt nur einige Manifestationen auf den Straßen zur Unterstützung des Präsidenten und gegen den Internationalen Gerichtshof und die Vereinten Nationen“ berichtet Fidesdienst eine Quelle der lokalen Kirche in Khartoum, Hauptstadt des Sudan, am Tag nach dem Befehl zur Festnahme des sudanischen Präsidenten Omar Hassan al Bashir, den der Internationale Gerichtshof erteilt hatte.
„Der Präsident hat an der wichtigsten Versammlung – der Versammlung auf dem Platz der Märtyrer – mit anderen wichtigen Staatsmännern teilgenommen. Er hat bekräftigt, dass er den Haftbefehl nicht respektieren wird, weil der Sudan das Mandat des Internationalen Gerichtshofes nicht anerkennt, da es dem Traktat von Rom nicht zugestimmt hat, das es eingesetzt.
Der Präsident hat weiterhin erklärt, dass er alle internationalen Termine einhalten wird, angefangen vom kommenden afrikanischen Gipfel der arabischen Völker“ so die Quellen von Fides. Die sudanesische Regierung hat die Ausweisung von ungefähr zehn internationalen Nichtregierungsorganisationen angekündigt, mit der Begründung, dass die örtlichen Autoritäten nicht imstande sind, ihre Sicherheit zu garantieren. Das sudanesische Außenministerium hat für morgen den angesehenen diplomatischen Corps in der Hauptstadt einberufen, um die offizielle Position der sudanesischen Regierung mitzuteilen.
Gestern, dem 4. März, hat der Internationale Gerichtshof der Aja die Festnahme des sudanesischen Staatsoberhauptes angeordnet. Grund der Anklage sind gegen die Menschheit verübte Kriegsverbrechen in Dafur, der westlichen Region des Sudans, 2003 Schauplatz eines großen Bürgerkrieges, der mindestens 300 Opfer gefordert hatte und den Exodus von mehr als 2 Millionen Personen verursacht hat.
Die Anklage auf Völkermord wurde jedoch nicht aufgenommen, denn die Mehrheit der Richter ist der Meinung, dafür lägen keine Beweise vor. Der Gerichtshof ist jedoch überzeugt, dass die Beweise zu Lasten Bashirs über fünf Verbrechen gegen die Menschheit (Mord, Vernichtung, Zwangsübersiedlung, Folter und Schändung) und zwei Kriegsverbrechen (bewusste Angriffe auf die Zivilbevölkerung und Plünderung) „begründet“ seien. Die Anklage wurde vom argentinischen Prokurator Luis Moreno-Ocampo erhoben, dessen Forderungen zum Großteil akzeptiert wurden. Der Befehl kann sofort ausgeführt werden und der Gerichtshof hat einen Appell an die Regierung Sudans und an die internationale Gemeinschaft gerichtet, mitzuhelfen, auf dass Bashir schnellstmöglich verhaftet und in Erwartung des Prozesses eingesperrt wird.
Die internationale Gemeinschaft ist hinsichtlich des Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten gespalten, der erste der gegen ein amtierendes Staatsoberhaupt ausgesprochen wird, Während die westlichen Länder die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes unterstützen, haben die Arabische Liga, die Afrikanische Union, China und Russland erhebliche Bedenken geäußert. Vor allem der Rat der arabischen Liga hat eine „tiefe Bestürzung“ geäußert und hat erklärt, der Haftbefehl bedeute „eine schwerwiegende Entwicklung, der die Immunität der Staatsoberhäupter, beinhaltet in der Wiener Vereinbarung von 1961, nicht beachte.“ Der Präsident der Kommission der Afrikanischen Union, Jean Ping, erklärt sich sehr besorgt hinsichtlich der „Konsequenzen“ dieser Entscheidung des internationalen Gerichtshofes, die „in einem kritischen Moment des Prozesses zur Förderung des dauerhaften Friedens, der Versöhnung und der demokratischen Governance in Sudan geschieht.“ (L.M.) (Fidesdienst 5/3/2009 Zeilen 45 Worte 501)


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