EUROPA/SPANIEN - Bischöfe erinnern daran, dass „der Staat die Gesellschaft bei der Bildung des moralischen Bewusstseins nicht ersetzen darf“

Freitag, 20 Februar 2009

Madrid (Fidesdienst) – Am Rande der Arbeiten des Ständigen Rates der Spanischen Bischofskonferenz (CEE), der am 17. und 18. Februar tagte, veröffentlichten die Bischöfe eine Erklärung, in der sie unter anderem betonten, dass der Staat die Gesellschaft bei der Bildung des moralischen Bewusstseins nicht ersetzen darf.
Die Bischöfe widmeten einen Tal ihrer Arbeiten der Billigung der Tagesordnung für die XCIII Vollversammlung vom 20. bis 24. April 2009. Im Rahmen der Vollversammlung soll die Arbeit des katholischen Hilfswerks „Manos Unidas“ anlässlich des 50jährigen Gründungsjubiläums gewürdigt werden.
Der Ständige Rat befasste sich auch mit dem beim Europäischen Parlament vorgelegten Anfrage im Hinblick auf die Anerkennung des Sonntags als arbeitsfreier Tag. Die Bischöfe unterstützen die Petition der der Mitgliedsstaaten und Institutionen der Europäischen Union, „die den Sonntag als wöchentlichen Ruhetag bei einer zukünftigen nationalen und gemeinschaftlichen Gesetzgebung zum Kalender der Arbeitstage schützen“. Bereits in der Pastoralinstruktion „Moralische Richtlinien“ vom November 2006 hatten die spanischen Bischöfe das Augenmerk auf den Sonntag und die Sonntagsgottesdienste gelenkt und auf die Bedeutung bei der Förderung der katholischen Identität hingewiesen.
Zeitgleich mit der Tagung des Ständigen Rates wurden die Urteile des Obersten Gerichtshofs im Hinblick auf vier Berufungsklagen von Eltern zum Fach „Bürgererziehung“ bekannt gegeben. Die Bischöfe wollen sich mit den Einzelheiten des Urteils befassen und eventuell eine Erklärung diesbezüglich veröffentlichen, erinnern jedoch bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt daran, dass die grundlegenden Kriterien, die der Ständige Rat bereits im Februar und Juni 2007 formuliert hatte, weiterhin gültig sind. Bereits damals habe man betont, dass „der Staat die Gesellschaft bei der Bildung des moralischen Bewusstseins nicht ersetzen darf“. Mit der Einführung des Fachs „Bürgererziehung“ erhebe der Staat jedoch Anspruch auf die Rolle des Erziehers in moralischen Fragen, was einem demokratischen Rechtsstaat nicht entspreche.
In einer Pressekonferenz am Ende der Tagung erklärte der Sprecher der CEE auch, dass die Kirche zwar keine Kundgebungen zur Reform des Abtreibungsgesetzes veranstalten werde, diese Reform jedoch absolut ablehne, da sie nicht nur die Unterbrechung der Schwangerschaft legalisiere und diese sogar auf minderjährige Mädchen im Alter von 16 Jahren ausdehne, die dazu keine Erlaubnis der Eltern mehr brauchten. Gleichsam vertritt die CEE die Meinung, dass es sich bei Abtreibungen um ein „Verbrechen“ handelt und einen „verabscheuenswürdigen Akt der Gewalt“, der das Leben eines Menschen auslöscht. In diesem Zusammenhang erinnerte der Sprecher der Bischofskonferenz an einen Hirtenbrief zur Abtreibung, der bei der Vollversammlung im April 2001 verabschiedet wurde. Man werde diesen Hirtenbrief angesichts einer Aktualität und Vollständigkeit erneut an die Bischöfe der spanischen Diözesen und an Klöster und Ordensgemeinschaften verschicken.
Abschließend brachte der Ständige Rat der Bischofskonferenz nach dem Tod von 25 mehrheitlich minderjährigen Zuwanderern am 15. Februar, die eigene Trauer und Verbundenheit mit den Familien zum Ausdruck und betonte dabei den eigenen Wunsch, die Entwicklung in den Herkunftsländern dieser Menschen zu fördern, damit solche Verzweiflungstaten verhindert werden. Die Zielländer sollen unterdessen die Rechte jedes Zuwanderers achten, die auf der Würde des Menschen gründen. (RG) (Fidesdienst, 20/02/2009 – 47 Zeilen, 494 Worte)


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