ASIEN/SRI LANKA - Ein neuer Entwurf zum Anti-Bekehrungs-Gesetz liegt dem Parlament zur Debatte vor: die Position der katholischen Kirche

Montag, 12 Januar 2009

Colombo (Fidesdienst) – Mit einem besonderen Augenmerk verfolgt die katholische Kirche in Sri Lanka die Debatte über den Entwurf eines neuen Anti-Bekehrungsgesetzes, der beim Parlament eingereicht wurde.
Es handelt sich um eine insbesondere von den Politikern buddhistischer Inspiration vorangetriebene Initiative. Das Gesetz ähnelt einem bereits in verschiedenen indischen Staaten verabschiedeten Gesetz, das „die Bekehrung einer Person von einer Religion zu einer anderen verhindern soll, wenn diese erzwungen wird oder mit betrügerischen Mitteln geschieht.“
Die Regierung möchte unterdessen alle Komponenten der Gesellschaft, insbesondere auch die Religionsgemeinschaften des Landes an der Debatte beteiligen und damit die „religiöse Harmonie im Land erhalten“. Zu diesem Zweck wurde auch eine Kommission geschaffen, die sich zu den positiven und negativen Seiten äußern und eventuelle Korrekturvorschläge aussprechen soll. Zu den Mitgliedern der Kommission gehört auch Bischof Oswald Gomis von Colombo, der vor allem darauf hinweist, dass das Gesetz „gegen die von der Verfassung des Landes garantierte Religionsfreiheit verstoßen könnte.“
Die katholische Kirche verfolgt die Debatte des Entwurfs aufmerksam und mit einer gewissen Sorge, da es auch die Gewissensfreiheit des Einzelnen beeinträchtigen könnte. Insbesondere müsse man genauer definieren, was damit gemeint ist, dass „eine Bekehrung erzwungen wird oder mit betrügerischen Mitteln geschieht“, damit es zukünftig nicht zu Fehlinterpretationen oder Instrumentalisierung komme.
Das Dokument wurde bereits dem Höchsten Gerichtshof in Sri Lanka vorgelegt, der einige Veränderungen anbrachte, da verschiedene Abschnitte nicht mit der Verfassung des Landes vereinbar waren. Nun wird das Parlament über die Aussagen des Gerichtshofs beraten und darüber entscheiden, ob die notwendigen Änderungen vorgenommen werden, bevor das Gesetz verabschiedet wird.
Die Bischöfe des Landes äußerten sich bereits mehrere Male kritisch gegenüber „nicht ethischen Bekehrungen“ und verurteilten in diesem Zusammenhang betrügerische Mittel und das Abwerben von Gläubigen mit Geldversprechungen. Auf der anderen Seite erinnern sie aber auch daran, dass es sich bei einer authentischen Bekehrung um die Beziehung zwischen dem Menschen und Gott handelt und dass kein Gesetz das Gewissen des Menschen beeinträchtigen dürfe. Ein Gesetz, das Bekehrungen verbietet ist nach Ansicht der Bischöfe keine Lösung: im Gegenteil, es könnte zu Schwierigkeiten, Uneinigkeiten, Konflikten, Verstößen gegen die Religionsfreiheit oder im schlimmsten Fall sogar zur Unterdrückung religiöser Minderheiten im Land führen. (PA) (Fidesdienst, 12/01/2009 – 37 Zeilen, 370 Worte)


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