AMERIKA/BRASILIEN - Historische Vereinbarungen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem brasilianischen Staat erkennen den juridischen Status der katholischen Kirche in Brasilien an

Freitag, 14 November 2008

Brasilia (Fidesdienst) – „Die Vereinbarungen, die am 13. November in Rom zwischen dem Heiligen Stuhl und der Föderativen Republik Brasilien entspricht den Anforderungen juridischer Art der Kirche und enthält in einem einzigen Text den juridischen Status der katholischen Kirche in Brasilien an“, heißt es in einer Verlautbarung der Brasilianischen Bischofskonferenz (CNBB) nach der Unterzeichnung der Vereinbarungen im Vatikan. Das Abkommen wurde für den Heiligen Stuhl vom Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten, Erzbischof Dominique Mamberti, unterzeichnet. Für Brasilien unterzeichnete der Außenminister Celso Amorim.
Obschon „die katholische Kirche juridisch und der Doktrin entsprechend von der brasilianischen Justiz seit der Gründung der Republik anerkannt wird“, wird diese bereits bestehende Situation durch die Vereinbarungen konsolidiert und formell bekräftigt. „Die spezifische Identität der Kirche besteht in der Verkündigung des Evangeliums“, heißt es in der Verlautbarung. Doch die Umsetzung in der Gesellschaft erfordere eine juridische Struktur, auf die die Vereinbarungen abzielen.
In der Verlautbarung wird auch erklärt, dass die Vereinbarungen, „keine Privilegien für die katholische Kirche mit sich bringen und gleichsam andere Konfessionen in keiner Weise diskriminieren.“ Jeder Artikel der Vereinbarung respektiert die juridische Ordnung, die von der Verfassung der Föderation und den brasilianischen Gesetzen festgelegt wurde.“ Es wird eine gleichberechtigte Stellung mit allen anderen Einrichtungen garantiert.
Wie der Vorsitzende der CNBB, Erzbischof Gerardo Lyrio Rocha, bei einer Pressekonferenz betont, besteht das „wesentliche Element der Vereinbarungen in der Anerkennung des juridischen Status der katholischen Kirche in Brasilien.“ Andere Aspekte betreffen: die Zusammenarbeit mit dem Staat im Bereich der Kultur; die religiöse Betreuung von Staatsbürgern in Krankenhäusern und Gefängnissen; die gleichberechtigte Stellung des Unterrichts an den katholischen Schulen und an anderen katholischen Bildungseinrichtungen; den katholischen Religionsunterricht und den Religionsunterricht anderer Konfessionen an staatlichen Schulen; die Anerkennung der Gültigkeit der Eheschließung und der Urteile von Kirchengerichten in eherechtlichen Fragen auf zivilrechtlicher Ebene.
Die Vereinbarungen, die als historisch angesehen werden, wurden von dem im vergangenen Jahr verstorbenen ehemaligen Vorsitzenden der Brasilianischen Bischofskonferenz, Ivo Lorscheider angeregt, der die brasilianischen Bischöfe bereits in den 90er Jahren aufgefordert hatte, sich beim Heiligen Stuhl um vollständige Vereinbarungen zwischen der Kirche und dem Staat zu bemühen. (RG) (Fidesdienst, 14/11/2008)


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