ASIEN/INDIEN - Dem Gesuch der Christen wurde stattgegeben: Der Karfreitag bleibt im indischen Unionsstaat Karnataka weiterhin ein offizieller Feiertag

Freitag, 12 März 2004

Bangalore (Fidesdienst) - Die Regierung des indischen Unionsstaates Karnataka gab einem Gesuch der christlichen Glaubensgemeinschaft statt und erklärte den Karfreitag zum offiziellen Feiertag. Dies geht aus einem Bericht der von Erzbischof Ignace Pinto geleiteten Erzdiözese Bangalore hervor, der dem Fidesdienst vorliegt.
In den vergangenen Tagen hatte die Ortskirche im Rahmen von Vortragsveranstaltungen und öffentlichen Kundgebungen die Regierung aufgefordert den Karfreitag wieder zum offiziellen Feiertag zu erklären, nachdem er zuvor ohne Angabe von Gründen von der Liste der staatlichen Feiertage gestrichen worden war. Ein Forum christlicher Bewegungen und Verbände verschiedener Konfessionen hatte zunächst im Rahmen einer Protestkundgebung um die Nennung von Gründen für die Maßnahme gebeten. Der Laienverband Sabha mit Niederlassungen in allen Diözesen des Landes hatte in allen Pfarrgemeinden Briefvordrucke verteilt, die an die Regierung geschickt werden sollten.
Erzbischof Pinto hatte sich mit dem ehemaligen Premierminister des indischen Unionsstaates, Veerappa Moilly, zu Gesprächen getroffen und ihn gebeten, sich für das Anliegen einzusetzen. Am 2. März gab die Regierung dem Gesuch der Christen schließlich statt und erklärte den Karfreitag wieder zum Feiertag.
Auch im ostindischen Unionsstaat Bihar war der Karfreitag auf Antrag von Bischof Benedict John Osta von Patna für alle Bürger zum Feiertag erklärt worden.
Die Bestimmungen der indischen Zentralregierung besagen, dass der Karfreitag für alle Bürger des Landes ein offizieller Feiertag ist, an dem öffentliche Behörden geschlossen bleiben und staatliche Beamte nicht arbeiten. Über die Umsetzung dieser Bestimmungen entscheiden in den Unionsstaaten jedoch die jeweiligen Regierungen. (PA) (Fidesdienst, 12/3/2004 - 27 Zeilen, 254 Worte)


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