ASIEN/IRAK - „Die neue Verfassung ist ein positiver Schritt in Richtung Demokratie und Einheit im Irak. Ein Vorbild für die anderen Länder der Region“, so der irakische Pfarrer Nizar Semaan

Dienstag, 9 März 2004

Bagdad (Fidesdienst) - „Dies ist mit Sicherheit ein positiver Schritt vor allem für die Einheit des Landes als auch für das Entstehen eines neuen Irak, eines zivilen Irak, der seine Minderheiten respektiert“, so der in der Diözese Ninive tätige Pfarrer Nizar Semaan, zur Verabschiedung der neuen irakischen Verfassung. „Die Vision von einem laizistischen Irak mit religiösen Werten war stärker, denn Laizität bedeutet nicht Religionslosigkeit“, so Pfarrer Nizar Semaan. „Diese Verfassung kann eine solide Grundalge für die Demokratie in meinem Land sein, in dem die Achtung für jeden Menschen unabhängig von seiner religiösen und ethnischen Zugehörigkeit vorrangige Bedeutung hat“, fügt der katholische Priester hinzu. „Für uns Christen ist dabei am wichtigsten, dass diese Verfassung nicht auf islamischen Gesetzen gründet.“
„Ich glaube, dass diese Verfassung ein Vorbild für alle im Nahen Osten sein könnte. Die Iraker sollten stolz darauf sein, dass sie eine solche Verfassung haben, die die Grundlagen für ein ziviles Zusammenleben schafft obwohl es verschiedene Volksgruppen und Religionen gibt. Im neuen Irak gibt es heute keine Bürger ersten und zweiten Grades mehr, sondern alle haben dieselben Rechte und Pflichten. Als Christen hoffen wir, dass wir unseren Glauben sicher und frei leben können. Wir möchten aktiv am Aufbau eines neuen Irak teilnehmen2.
Die irakische Interims-Verfassung wurde am 8. März von den 25 Mitgliedern des Regierungsrates unterzeichnet. Der Text ist in 62 Artikel gegliedert und wird am 30. Juni in Kraft treten, dem Datum, an dem die Souveränität im Irak en eine Übergangsregierung übertragen werden soll. Die neue irakische Verfassung sieht eine pluralistische, demokratische und föderative Staatsform vor. Die Bürger haben das Recht politische Parteien und Berufsverbände zu gründen. Der Islam ist Staatsreligion aber nicht einzige Rechtsgrundlage. Während der Übergangszeit werden keine Gesetze verabschiedet werden können, die gegen die Prinzipien des Islam, der Demokratie und der Menschenrechte verstoßen. Erstmals wird in einem arabischen Land auch das Ziel festgelegt, das 25% der Abgeordneten Frauen sein sollen. Dieses Ziel ist jedoch nicht verbindlich. (LM) (Fidesdienst, 9/3/2004 - 28 Zeilen, 350 Worte)


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