Afrika/Sudan - Bischof Gassis von El Obeid: „Die internationale Gemeinschaft darf das Rechte der sudanesischen Völker auf Selbstbestimmung nicht vergessen“

Montag, 26 Januar 2004

Khartum (Fidesdienst) – „Das Interesse der internationalen Staatengemeinschaft für den Sudan muss vor allem in diesem Augenblick wach gehalten werden, wo Friedensvereinbarungen in greifbarer Nähe zu sein scheinen“, so Bischof Macram Max Gassis von El Obeid (im Südsudan). „Aus diesem Grund habe ich auch einen Brief an Karl Rove, den Sonderberater des amerikanischen Präsidenten Bush geschrieben, um das Interesse der amerikanische Regierung zu wecken, die derzeit Druck ausübt, damit man bald zu einer Einigung gelangt, was die noch ungelöste Frage der drei umstrittenen Regionen in den Nuba-Bergen, in Abiey und im Süden des Staates Blue Nile anbelangt. Es steht noch nicht fest, ob dieser Regionen von der SOLA/M oder von der Regierung kontrolliert werden soll“.
Die Rebellen der SPLA/M kämpfen seit Jahrzehnten gegen die Regierung und fordern das Recht auf Selbstbestimmung für die Völker im Südsudan. Nachdem bei dem jahrelangen Bürgerkrieg über zwei Millionen Menschen das Leben verloren haben einigten sich die Regierung und die Rebellen nun auf ein militärisches Abkommen, dass den Rückzug der Regierungseinheiten aus dem Südsudan und die Eingliederung der Rebellen in die Reihen der regulären Streitkräfte vorsieht. Im Rahmen politischer Vereinbarungen soll nach einer Übergangszeit von sechs Jahren eine Volksabstimmung über die Selbstbestimmung für die südlichen Teile des Sudan entscheiden. Unklar bleibt bis jetzt, was mit den drei Regionen in der Mitte zwischen dem Norden und dem Süden des Landes geschieht. „In meinem Brief an Washington“, so Bischof Gassis, „habe ich erklärt, dass jegliches Friedensabkommen, das dieser Regionen nicht berücksichtigt, deren Angliederung an den muslimisch-arabischen Norden bedeuten würde, was solche Friedensvereinbarungen erneut gefährden würde.“
„Die Regierung in Khartum will sich nicht klar ausdrücken“, so der Bischof weiter, „Wenn man von der Bestimmung dieser drei Regionen spricht, dann bezieht sich die Regierung nicht auf das „Selbstbestimmungsrecht“, sondern stellt allgemein einen „Volksentscheid“ in Aussicht. Die internationalen Menschenrechtskonventionen beziehen sich jedoch ausdrücklich auf das Selbstbestimmungsrecht.“
„Außerdem ist der Krieg ist noch nicht zu Ende, er wurde nur in den Westen des Landes verlegt“, so Bischof Gassis. „Die Regierung tendiert dazu, Nachrichten von den Gefechten zu verkleinern und spricht dabei von Formen des ‚bewaffneten Banditentums’, doch verschiedene Beobachter berichten von Militärhandlungen der mit der Regierung verbündeten Einheiten zur Unterdrückung der Befreiungsbewegung der Völker im Westen des Landes. Auch an der Küste des Roten Meeres, wo seit Jahren die Volksgruppe der Beja um die eigenen Rechte kämpft, kommt es weiterhin zu heftigen Gefechten.“
Wie die internationale Presse berichtet sollen infolge der Gefechte im Westen über 100.000 Menschen in den benachbarten Tschad geflüchtet sein, wo sie den Hungertod riskieren. Humanitäre Hilfswerke haben unterdessen bereits Nothilfeprogramme zur Unterstützung der Flüchtlinge in die Wege geleitet, wobei sie jedoch auf große logistische Schwierigkeiten stoßen. (LM) (Fidesdienst, 26/1/2004 – 40 Zeilen, 456 Worte)


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