AMERIKA/PERU - Das neue Scheidungsgesetz „trägt nicht zur Konsolidierung oder Stärkung der Familien bei. Im Gegenteil: Es schwächt die Familie und begünstigt die Zerrüttung der Beziehung zwischen den Eheleuten“

Dienstag, 1 April 2008

Lima (Fidesdienst) - Der Vorsitzende der Peruanischen Bischofskonferenz, Erzbischof Miguel Cabrejos Vidarte, äußert sich in einer Verlautbarung zum neuen Scheidungsgesetz, dass eine Scheidung innerhalb von drei Monaten bei der Gemeindeverwaltung oder vor einem Notar ermöglicht ohne dass die bisher vor geschriebenen zwei Trennungsjahre eingehalten werden. Das umstrittene Gesetz wurde vom Kongress bei einer ersten Abstimmung gebilligt. Damit es verabschiedet werden kann, ist eine zweite Abstimmung erforderlich.
In seiner Verlautbarung betont der Vorsitzende der Bischofskonferenz, dass dieses Gesetz „die Familien nicht etwa konsolidiert oder stärkt. Im Gegenteil sie schwächt die Familien und begünstig die Zerrüttung der Beziehung zwischen den Eheleuten“. Erzbischof Miguel Cabrejos Vidarte erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass „der Artikel 234 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Ehe als freiwillige und vereinbarte Gemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau definiert, die rechtlich geeignet sind, mit dem Ziel ein gemeinsames Leben zu führen“. Im Artikel 4 lege auch die Verfassung fest, dass „zu den grundlegenden Prinzipien des Staates der Schutz der Familie und die Förderung der Ehe gehört“. Die Verfassung erkenne diese beiden natürlichen Institutionen auch als Grundlage der Gesellschaft an“.
Nach Ansicht des Bischofs ist die „Ehe in Peru zwar ein Vertrag, dessen Ziel jedoch nicht nur die Definition der Besitzverhältnisse ist, sondern vielmehr die Bedeutung des Entstehens einer Familie im Vordergrund stehe“, weshalb die Ehe „nicht aufgelöst, sondern vielmehr gestärkt werden sollte“. Außerdem widerspreche das neue Gesetz der Verfassung „weil sie die Ehe und die Familie nicht konsolidiere, sondern vielmehr schwächt, und dabei auch nicht berücksichtigt, welche psychologischen und emotionalen Schäden für die Kinder daraus entstehen“. „Behörden, die nach dem Wohl und nach der wirtschaftlichen, emotionalen und psychischen Entwicklung ihrer Mitglieder streben, sollten die Stabilität der Familie und der Ehe gewährleisten“. (RG) (Fidesdienst, 01/04/2008 - 29 Zeilen, 309 Worte)


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