ASIEN/KASACHSTAN - VORÜBERGEHENDE EINSTELLUNG DER VOLLSTRECKUNG VON TODESURTEILEN: REGIERUNG KÜNDIGT ERSTE KONKRETE SCHRITTE HIN ZU EINER ENDGÜLTIGE ABSCHAFFUNG AN

Donnerstag, 8 Januar 2004

Astana (Fidesdienst) – Es wird der erste Schritt hin zu einer endgültigen Abschaffung der Todesstrafe sein: die vorübergehende Einstellung der Vollstreckung von Todesurteilen, die der kasachische Präsident Nursultan Nasarbajew Ende 2003 bekannt gab, wird von den Katholiken des Landes begrüßt.
Im Artikel 15 der Verfassung des Landes heißt es, „alle haben ein Recht auf Leben“, und auch dem 1997 in Kraft getretene neue Strafgesetzbuch liegen die Prinzipien des Menschenrechtschutzes und der Achtung der Menschenwürde zugrunde. Seit der Unabhängigkeit des Landes von der ehemaligen Sowjetunion im Jahr 1991 versucht Kasachstan eine moderne und fortschrittliche Demokratie aufzubauen. Als erste der ehemaligen zentralasiatischen Sowjetrepubliken lud Kasachstan auch den Papst ein, der das Land wenige Tage nach dem Attentat auf die Twin Towers im September 2001 besuchte.
Das Land lebt vor allem von der Landwirtschaft, verfügt aber auch über große Erdölvorkommen, und die Regierung versucht ein Reformprogramm umzusetzen, in dessen Mittelpunkt das soziale Welfare, die Modernisierung des Verwaltungsapparats und die Förderung kleiner und mittelständischer Betriebe steht. Von den insgesamt 16 Millionen Einwohnern des Landes sind 16% Christen, davon 180.000 Katholiken. (PA) (Fidesdienst, 8/1/2004 – 22 Zeilen, 193 Worte)


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