VATIKAN - Audienz für die Teilnehmer der Studientagung der Päpstlichen Akademie für das Leben: Papst spricht von „fester und bleibender ethischer Verurteilung jeder Form von direkter Euthanasie, gemäß der jahrhundertelangen Lehre der Kirche“

Dienstag, 26 Februar 2008

Vatikanstadt (Fidesdienst) - „An der Seite des unheilbar kranken und sterbenden Menschen: ethische und praktische Leitlinien“ lautet das Thema einer Studientagung der Päpstlichen Akademie für das Leben anlässlich der XIV. Vollversammlung der Akademie. Papst Benedikt empfing die Teilnehmer der Studientagung am 25. Februar in Audienz. In seiner Ansprache erinnerte er daran, dass jedes irdische Leben, das zu Ende geht, „eine Geburt und eine erneuertes Leben ist, das vom Auferstandenen dem geschenkt wird, der sich seiner Liebe nicht willentliche widersetzt hat. Mit dem Tod endet das irdische Leben, doch durch den Tod eröffnete sich auch jedem von uns, über das Zeitliche hinaus, das volle und unendliche Leben … Für die Gemeinschaft der Glaubenden ist diese Begegnung des Sterbenden mit der Quelle des Lebens und der Liebe ein Geschenk, das für alle einen Wert hat, dass die ganze Gemeinschaft der Gläubigen bereichert. Als solches muss ihm das Augenmerk und die Teilnahme der ganzen Gemeinschaft gehören, nicht nur der Familie und der engen Angehörigen, sondern innerhalb der Grenzen und der Formen des Möglichen, der ganzen Gemeinschaft, die mit der sterbenden Person in Verbindung stand. Kein Glaubender sollte einsam oder verlassen sterben.“
Neben der christlichen Gemeinde, die „unter ihren Mitgliedern das Geheimnis des Schmerzes und des Todes und den Beginn des neuen Lebens feiert“, müsse die ganze Gesellschaft durch ihre Gesundheitseinrichtungen und zivilen Institutionen „das Leben und die Würde des Schwerkranken und Sterbenden achten“. Der Papst betonte in diesem Zusammenhang die Pflicht der Gesundheitseinrichtungen „die Solidarität der Liebe, die Wahrung und Achtung des menschlichen Lebens in jedem Augenblick seiner Entwicklung auszudrücken“. Dies gelte insbesondere für das leidende und das sterbende Leben. „Konkret“, so der Papst weiter, „geht es darum jedem Menschen, der dies benötigt, die notwendige Hilfe durch Therapein und angemessene medizinische Eingriffe zu sichern, die nach den Kriterien der medizinischen Verhältnismäßigkeit angewendet werden müssen. Dabei muss die moralische Pflicht beachtet werden, die Mittel für den Erhalt des Lebens notwendig sind zu nutzen (seitens des Arztes) und zu akzeptieren (seitens des Patienten), die in der jeweils konkreten Situation als „ordentlich“ zu betrachten sind“. Was hingegen die mit großen Risiken verbundenen und außerordentlichen Maßnahmen anbelange, so der Papst weiter, so sei deren Einsatz zwar moralisch erlaubt aber fakultativ. Außerdem müsse man jedem Menschen die notwendige und geschuldete Behandlung garantieren sowie die Begleitung der von der Krankheit eines Angehörigen geprüften Familien, vor allem wenn es um eine schwere und lange Krankheit gehe. Der Papst wünschte sich dass auch das Arbeitsrecht, die spezifischen Bedürfnisse von Angehörigen anerkennt, wenn er in der Familie „einen todkranken Menschen in der letzten Lebensphase hat“. „Eine solidarische und humane Gesellschaft kann nicht über die schwierigen Umstände von Familien hinwegsehen, die oft über lange Zeit hinweg die Las der Betreuung von Schwerkranken zu Hause tragen müssen … Eine komplexe Gesellschaft, die stark von den Dynamiken der Produktivität und den Bedürfnissen der Wirtschaft beeinflusst ist, laufen schwache Menschen und ärmere Familien in Momenten wirtschaftlicher Nöte und der Krankheit Gefahr, überrannt zu werden“.
In den Großstädten würden alte und allein stehende Menschen immer Häufiger allein gelassen, sogar dann, wenn sie krank seien oder im Sterben lägen. „In solchen Situationen“, so der Papst weiter, „wird zunehmend auf Euthanasie gedrängt, vor allem wenn sich ein utilitaristisches Menschenbild einschleicht. In diesem Zusammenhang möchte ich die Gelegenheit nutzen um noch einmal die feste und bleibende ethische Verurteilung jeder Form von direkter Euthanasie zu betonen, gemäß der jahrhundertelangen Lehre der Kirche“.
Abschließend wünschte sich der Papst, dass das gemeinsame Bemühen der Zivilgesellschaft und der Gemeinschaft der Gläubigen darauf abzielt, „dass alle nicht nur würdig und verantwortlich leben, sondern auch den Moment der Prüfung und des Todes in unter den besten Bedingungen der Brüderlichkeit und der Solidarität erleben, auch dort, wo der Mensch in einer Armen Familie oder in einem Krankenhaus stirbt. … jeder Menschen der leidet und insbesondere wenn er sich dem Moment des Todes nähert, soll Solidarität und Nächstenliebe erfahren. Die Gesellschaft muss ihrerseits den Familien angemessene Unterstützung anbieten, die zu Hause manchmal über lange Zeit hinweg, Kranke pflegen“. (SL) (Fidesdienst, 26/02/2008 - 56 Zeilen, 690 Worte)


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