EUROPA/ITALIEN - 11. WELTTAG DER MENSCHEN MIT EINER BEHINDERUNG: AUF DIE RECHTE DER BEHINDERTEN HINWEISEN, GEDANKEN UND DEBATTE ÜBER DIE NOTWENDIGEN MASSNAHMEN FÜR DIE GLEICHBERECHTIGUNG ANREGEN, INFORMATIONEN ÜBER BEHINDERUNGEN VERBESSERN

Mittwoch, 3 Dezember 2003

Rom (Fidesdienst) – Dieses Jahr findet der von den Vereinten Nationen proklamierte 11. Welttag der Personen mit einer Behinderung mit dem Ende des Europäischen Jahres der Menschen mit einer Behinderung zusammen. Damit gehen die zahlreichen Veranstaltungen, die im Laufe des vergangenen Jahres stattgefunden haben zu Ende. Doch auch nachdem die Scheinwerfer der Medien erlöschen, wird es immer noch zahlreiche Probleme geben!! Derartige Veranstaltungen können auch keine Wunder wirken oder Vorurteile wegzaubern, die Menschen mit einer Behinderung immer noch eine vollständige Integration im sozialen und wirtschaftlichen Bereich und am Arbeitsplatz erschweren. Gewiss sind derartige Initiativen jedoch nützlich, wenn es um die notwendige Bewusstseinsbildung unter der Bevölkerung geht: und zwar damit die Menschen verstehen, dass das Andersartige als zusammenführendes Element betrachtet werden kann.
Die Hoffnung aller in Politik, Wirtschaft, Sozialwesen und Kultur geht dahin, dass die von der Europäischen Union für das Jahr 2003 gesteckten Ziele, d.h. das Schaffen von Interesse für die Rechte der Behinderte, das Anregen von Gedanken und Diskussionen über notwendige Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung, die Förderung der Information über die Behinderung, ein solider Ausgangspunkt für das Entstehen neuer sozialstaatlicher Maßnahmen sein mögen.
In kirchlicher Trägerschaft befinden sich auf der ganzen Welt 14.537 Einrichtungen für alte und behinderte Menschen (davon 8.125 in Europa).
An dieser Stelle soll auch an die ermutigenden Worte erinnert werden, mit denen sich der Heilige Vater im Jahr 2000 anlässlich der Heiligjahrfeiern an die Menschen mit einer Behinderung wandte: „Jeder Mann und jede Frau mit einer Behinderung, in jedem Land der Welt, hat Anspruch auf ein würdiges Leben“ . Dabei wies er auch darauf hin, dass „zu den Rechten, die dabei berücksichtigt werden müssen gehören das Recht auf Studium, auf Armbeit, auf Wohnung, auf die Beseitigung von Hindernissen nicht nur architektonischer Art!“.
(AP) (Fidesdienst, 3/12/2003 – 34 Zeilen, 327 Worte)


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