VATIKAN - „Das Gesetz der Kirche ist vor allem ‚lex libertatis’: ein Gesetz, das uns frei macht, um Christus anzugehören“, so der Papst in seiner Ansprache an die Mitglieder des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten

Montag, 28 Januar 2008

Vatikanstadt (Fidesdienst) - „Das ‚ius ecclesiae’ ist nicht nur eine Summe von Normen, die vom kirchlichen Gesetzgeber für das besonderer Volk erlassen wurden, das die Kirche Christi ist. Es ist, vor allem, die eine Erklärung seitens des kirchlichen Gesetzgebers der Pflichten und Rechte, die auf den Sakramenten gründen und deshalb aus der Einsetzung Christi selbst entstanden sind“. Dieses „grundlegende Konzept“ wurde von Papst Benedikt XVI. am 25. Januar bei der Audienz für die Mitglieder des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten erläutert. Der Päpstliche Rat hatte aus Anlass des 25. Jubiläums der Promulgation des Gesetzbuchs der katholischen Kirche (Codex Iuris Canonici, CIC) eine Tagung zum Thema „Das kanonische Recht im Leben der Kirche - Forschung und Perspektiven im Zeichen der jüngsten Lehraussagen des Papstes“ veranstaltet. Das Thema bezeichnete der Papst „von großem Interesse“, da es „die enge Verbindung hervorhebt, die zwischen dem Kirchenrecht und dem kirchlichen Leben im Sinne Christi besteht“.
Die Zusammenfassung juridischer Richtlinien, bilde ein „wunderbares Mosaik, in dem das Antlitz aller Gläubigen abgebildet ist, der Laien wie der Hirten, und aller Gemeinschaften von der Weltkirche bis zu den Ortskirchen“, so der Papst, der an dieser Stelle auch an den seligen Antonio Rosmini erinnerte und betonte : „…das Wesen des Kirchenrechts ist die Person des Christen in der Kirche … das Kirchenrecht enthält die Normen zum Wohl des Menschen und der Gemeinschaft im ganzen mystischen Leib, der die Heilige Kirche ist.“
Sodann betonte der Papst: „Damit das Kirchenrecht diesen kostbaren Dienst leisten kann, muss es vor allem ein gut strukturiertes Recht sein. Es muss also auf der einen Seite mit jenem theologischen Fundament verbunden sein, das ihm die Vernunftmäßigkeit liefert und wesentlicher Titel der kirchlichen Legitimität ist; auf der anderen Seite muss es auch die sich ändernden Umstände der historischen Realität des Volkes Gottes berücksichtigen. Außerdem muss es klar und unmissverständlich formuliert sein, in Übereinstimmung mit den übrigen Gesetzen der Kirche. Man muss deshalb Normen abschaffen, die überholt sind, und jene modifizieren, die einer Korrektur bedürfen; und im Licht des lebendigen Lehramts der Kirche jene Normen interpretieren, die Anlass zu Zweifel geben und schließlich eventuelle „lacunae legis“ ausfüllen.“
Abschließend erinnerte der Papst daran, dass das Kirchenrecht „von allen Gläubigen geliebt und befolgt werden“ sollte, da das „Gesetz der Kirche vor allem „lex libertatis“ ist: ein Gesetz, das uns frei macht, um Christus anzugehören. Deshalb ist es notwendig, dem Volk Gottes, den neuen Generationen und allen, die dazu aufgerufen sind, dafür zu sorgen, dass das Gesetz der Kirche befolgt wird, dessen konkretes Band mit dem kirchlichen leben zum Schutz der Interessen der göttlichen Dinge und der Rechte des Schwächsten vor Augen zu führen, …und auch zum Schutz jener „Güter“, die jeder Glaubende bedingungslos empfangen hat - das Geschenk des Glaubens, der göttlichen Gnade vor allem, die in der Kirche nicht ohne angemessenen gesetzlichen Schutz bleiben dürfen“. (SL) (Fidesdienst, 28/01/2008 - 39 Zeilen, 500 Worte)


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